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   BGH, 21.05.2007 - II ZB 3/07   

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https://dejure.org/2007,6192
BGH, 21.05.2007 - II ZB 3/07 (https://dejure.org/2007,6192)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2007 - II ZB 3/07 (https://dejure.org/2007,6192)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - II ZB 3/07 (https://dejure.org/2007,6192)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1431
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.05.2006 - II ZB 10/05

    Anwendbarkeit der Vorschriften über die Wiederaufnahme auf Beschlüsse;

    Auszug aus BGH, 21.05.2007 - II ZB 3/07
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 8. Mai 2006 (II ZB 10/05, ZIP 2006, 1316, 1317) mit näherer Begründung ausgeführt hat, ist eine außerordentliche Beschwerde "wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit" in einem Verfahren nach § 99 AktG jedenfalls nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1887) unstatthaft.
  • BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 82/07

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über eine

    b) Ein außerordentlicher Rechtsbehelf wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit ist neben der Anhörungsrüge nach § 57 Abs. 3 Satz 5 BRAO, § 33a StPO nicht statthaft (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Juli 2003, XII ZB 91/03, NJW 2003, 3137 f.; Beschl. v. 13. März 2006, II ZA 15/05, WuM 2006, 468 jeweils für das PKH-Verfahren; Beschl. v. 21. Mai 2007, II ZB 3/07, ZIP 2007, 1431 für das Verfahren nach § 99 AktG).
  • KG, 06.02.2009 - 19 WF 2/09

    Sachverständige: Weitere Beschwerde gegen Vergütungsfestsetzung nur bei

    Es verstoße daher gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit, wenn von der Rechtsprechung außerordentliche Rechtsbehelfe außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffen würden, um tatsächliche oder vermeintliche Lücken im bisherigen Rechtsschutzsystem zu schließen (siehe BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - NJW 2003, 1924 ff. [BVerfG 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02] ; siehe ferner BGH, Beschluss vom 21. Mai 2007 - II ZB 3/07 - zitiert nach Juris).
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